23.02.2007 OV-Abend: JHV im März, Versand der Einladungen
Am 23.März 2007 um 20:00 Uhr findet in den Clubräumen der Schießbergschule die Jahreshauptversammlung statt. Hierzu wurden den Anwesenden die Einladungen überreicht, für alle anderen findet der Postversand am kommenden Montag statt. Während der Jahreshauptversammlung wird OVV Matthias eine besondere Ehrung vornehmen: OM Fred (DL1CT) bekommt die Ehrennadel des DARC für 70 Jahre Mitgliedschaft. Matthias berichtete vom Besuch des Empfanges aus Anlass des 50sten Geburtstages des Ober-Ramstädter Bürgermeisters Werner Schuchmann. Im Namen des Ortsverbandes überreichte er ihm ein kleines Geschenk.
Im Anschluss besprachen wir zwei Themen aus dem Deutschland Rundspruch:
Deutsche Funkturm GmbH ändert Nutzung von Amateurfunkanlagen auf ihren Funktürmen
Die Deutsche Funkturm GmbH, kurz DFMG, hat den VFDB e. V. aufgefordert, die teilweise mehr als üppige Nutzung ihrer Standorte kurzfristig zu beenden. Grundlegend wird die maximale Antennenanzahl auf vier begrenzt und die gesamte Leistungsaufnahme der amateurfunkspezifischen Technik auf maximal 100 Watt. Die Auflagen müssen bis spätestens Ende April von den Betreibern erfüllt sein. Betroffen von der Auflage sind alle Betreiber von Amateurfunk-Einrichtungen wie Amateurfunkrelais, Digipeater, Funkrufsen-der, Packet-Radio-Knoten usw. auf Telekom-Türmen. Im Zuge von Rückbau-maßnahmen sind Störungen und Ausfallzeiten an betroffenen Einrichtungen möglich. Den Auflagen gingen Turminventuren voraus, wobei der DFMG aufgefallen ist, dass an einem Standort mehr als 30 Antennen, und an 20 weiteren Standorten zehn und teilweise deutlich mehr Antennen in Betrieb sind. Quelle: VFDB e. V.p.
DARC-Vorsitzender verlangt Aufklärung durch die Behörde
Als "falsch und geeignet, mich in der Amateurfunkgemeinschaft und Öffentlichkeit zu denunzieren" bezeichnet der DARC-Vorsitzende Jochen Hindrichs, DL9KCX, wörtlich eine Auskunft der Bundesnetzagentur, nach der er seiner Anzeigepflicht gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nicht nachgekommen sei. Richtig dagegen ist, dass OM Hindrichs eine entsprechende 42-seitige Erklärung gemäß der Verfügung 306/97 bei der zuständigen Außenstelle der damaligen RegTP in Köln abgegeben hat. Eine neuerliche Abgabe nach der neueren Verordnung sei zweifelsfrei niemals erforderlich gewesen. Das führt Jochen Hindrichs in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundesnetz-agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen aus. Darin begründet er, warum er in dieser falschen Auskunft der Behörde einen Gesetzesverstoß sieht und fordert die Behörde auch auf, zu formalen Fehlern der Bundesagentur in diesem Zusammenhang Stellun g zu nehmen. Anlass des Schreibens ist eine falsche Auskunft der Behörde nach dem Umwelt-informationsgesetz an einen ehemaligen Amateurfunkjournalisten, der diese daraufhin veröffentlichte. Das Schreiben ist als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite und in Packet Radio veröffentlicht.