13.01.06 OV- Abend 50MHz-weitere Anträge
Nach der Weihnachts- und Neujahrspause gab es viel unterschiedlichen Gesprächsstoff in den Clubräumen. OVV Matthias (DH4FAW) informierte zu nachfolgenden Themen:
Rechtsprechung, Verwaltungsgericht hebt Beitragsbescheide auf.
Das Verwaltungsgericht in Köln hat in seinem Urteil, das am 19. Dezember 2005 zugestellt wurde, die im Musterverfahren des Deutschen Aero Club (DAeC) und des Interessenverbandes für Piloten und Flugzeugeigentümer (AOPA) angefochtenen Beitragsbescheide der damaligen RegTP für die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben.
Die Beitragsbescheide sind rechtswidrig, da die Beitragsfestsetzung für die Jahre 1998 und 1999 lediglich auf einer Fortschreibung der Schätzwerte aus den Jahren 1996 und 1997 beruhte, obwohl der Behörde eine Kosten- und Leistungsberechnung als genaue Kalkulationsgrundlage zur Verfügung stand. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird das Urteil rechtskräftig, sofern nicht die Gegenseite beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt. In den Verfahren über die Beiträge für die Jahre 2000 bis 2002 ist noch nicht entschieden worden. Die für den 16. Dezember 2005 angekündigte Entscheidung wurde auf Anfang März 2006 verschoben, weil der Beklagte fristgerecht weitere Erläuterungen zur Beitragskalkulation vorgetragen hat. Das Urteil und die Aufhebung der Beitragsbescheide wegen Rechtswidrigkeit betrifft nur diejenigen, die dagegen Widerspruch erhoben haben. Die Frequenznutzungsbeiträge sind nicht insgesamt für nichtig erkannt worden. Die Entscheidung betrifft daher grundsätzlich nicht die Funkamateure. Zur Information: der Frequenznutzungsbeitrag für das ganze Jahr 2005 für den Amateurfunk beträgt pro Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst 2,40 €.
Aktuell: 50 Mhz, Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen.
Als Ergebnis einer erneuten Abstimmung mit den Primärnutzern kann die Zahl der Sonderzuteilungen für Funkamateure mit der Genehmigungsklasse A zur Nutzung des Frequenzteilbereichs 50,080 bis 51,000 MHz auf Antrag erhöht werden. Darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt vom 21. Dezember 2005. Die bisher erteilten 3000 Sonderzuteilungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die neuen Sonderzuteilungen können bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, Aktienstr. 1-7, 45473 Mülheim beantragt werden.
Die Anträge können nur schriftlich im Zeitraum vom 11. bis 31. Januar 2006 bei der Außenstelle Mülheim gestellt werden! Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in dem vorgenannten Antragszeitraum unter Verwendung des Antragsformblatts schriftlich bei der Außenstelle Mülheim eingehen. Anträge, die nicht den genannten Bedingungen entsprechen, insbesondere vor oder nach dem Antragszeitraum gestellte Anträge, auch soweit diese bereits vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Für den Fall, dass im Antragszeitraum mehr zuteilungsfähige Anträge eingehen als zugewiesen werden können, entscheidet das Los. In diesem Fall erfolgt eine Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Mehrfachanträge auf Sonderzuteilungen für ein und dasselbe Rufzeichen führen zum Ausschluss aller dieser Anträge beim Losverfahren. Im Losverfahren nicht erfolgreiche Antragsteller werden nicht einzeln benachrichtigt. Wir haben auch für das Clubrufzeichen DK0MM Standort "Eiche" den Sonderantrag für 50 MHz abgegeben.
Novellierung der Amateurfunkverordnung angekündigt.
Eine Novellierung der Amateurfunkverordnung kündigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einem Schreiben an den Runden Tisch Amateurfunk (RTA) an. Die Anpassung der Amateurfunkverordnung soll neben formalen Änderungen auch die vorzeitige Freigabe des Frequenzbereiches 7100 bis 7200 kHz, die Nutzung des Frequenzbereichs 50 MHz, den Frequenzteilbereich 1260 bis 1263 MHz sowie eine europäisch harmonisierte Einsteigerzeugnisklasse enthalten. Zunächst soll jedoch die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung geändert werden. Aus diesen und anderen Gründen wird der RTA unmittelbar einen Gesprächswunsch an das BMWi richten.
Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in Vorbereitung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist auf die Veröffentlichung des Änderungsentwurfes zur Frequenzbereichszuweisungs-planverordnung hin. Bis zum 10. Februar besteht die Möglichkeit zur Stellung-nahme. Dafür bittet der Runde Tisch Amateurfunk um Hinweise bis zum 31. Januar an die DARC-Geschäftsstelle. Grund der Anpassung der Frequenzbe-reichszuweisungsplanverordnung sind Beschlüsse der Weltfunkkonferenz WRC-2003.