08.08.2003 OV-Abend
12 Mitglieder waren erschienen. Urlaubsbedingt konnte ich nicht anwesend sein, ich bedanke mich bei Matthias, der mich mit Nachrichten versorgt hat, sodaß ich die Aktualisierung dieser Seite nachträglich vornehmen konnte.
Es ging um die Regelung für den KW-Zugang der CEPT-Klasse 2, hier wird Mitte August das Amtsblatt erwartet. Am 22.08.2003 (Nächster OV-Abend) gibt es einen Vortrag, inkl. Live-Vorführung zum Thema “Echolink”. Mit “Echolink” sind QSO über das Internet (VoIP) und ggf. einem Einstiegsrepeater möglich. Dieses Thema war in der letzten Zeit Inhalt vieler Diskussionen. Referent ist Ralf (DH2FBS) vom OV Weiterstadt (F66), Beginn 20:00h auf der Eiche.
Matthias teilte außerdem mit, dass er jetzt eine Version für DAS@PC hat, will hierüber evtl. demnächst einen kleinen Vortrag halten, das alte Verfahren sei eingestellt.
Vielleicht wurde es ja bereits bemerkt: die von mir veröffentlichte Mitgliederliste habe ich von der Homepage genommen. Die als Information und Service gedachte Seite musste aus datenschutzrechtlichen Gründen weichen. In den nächsten Wochen wird eine Mail an alle Mitglieder in dieser Sache vom Vorstand versandt.
Ferner wurde über den Klasse 2-Lehrgang berichtet. Referenten werden Matthias, Kurt und René sein. Der Lehrplan wurde gezeigt, und die Lehrgangszeiten bekannt gegeben: Am Mittwoch, 08.10.2003 bis ca. 24.04.2004 + einen Samstag pro Monat wird er stattfinden. Die Kosten belaufen sich auf 25,00€ für DARC-Mitglieder, und 50,00€ für Nicht-Mitglieder, Bonus: Eintritt während des Kurses in den DARC = ohen Beitrittsgebühr.
Das Thema Versa-Tower VT1700 wurde besprochen. Nach Erfüllung aller Auflagen und Genehmigungen wird ein solcher Mast gekauft, und evtl. bis Sommer 2004 aufgestellt.
In die im Juli vergrabenen Leerrohre wurden insgesamt 200 m Koaxialkabel eingezogen (Siehe Seite Juli `03).
15.08.2003
Reinhard (DG1FBS) richtet Grüße von Hinrich (DB8FM) aus, hier ein Auszug:
In der Regel fliege ich mit meiner Familie so alle ein bis zwei Jahre nach Deutschland - vielleicht klappt es ja im nächsten Jahr, dass man sich mal wieder sieht. Auf jeden Fall würde es mich freuen, wenn Du mal an alle in F39 schöne Grüße ausrichten könntest. Der Eine oder Andere wird sich sicherlich noch an mich erinnern...
Klar erinnern wir uns noch. Hier ein Bild aus meinem Archiv. Es zeigt Hinrich 1996 im “Kleinen Container-(Anhänger)” beim Satellitenfunk.
16.08.2003
Für alle, die Matthias` mail nicht erhalten oder gelesen haben nachfolgend nochmal die Originalverlautbarung zum allseits beliebten Thema: KW-Zugang für Leute wie DD7FG:
Jetzt ist es endgültig, so der aktuelle Pressebericht des BMWA. Hiermit möchte ich alle Klasse 2 Inhaber auf der KW begrüßen, solltet Ihr Fragen haben, ist unser OV-Abend sicherlich ein idealer Treff um sich auszutauschen. An dieser Stelle möchte ich noch mal besonders an den Vortrag am 31.10.2003 von Andy DJ7IK 'Ausbreitung auf KW' erinnern.
Alle Klasse 3 Inhaber und SWL's möchte ich an unseren Lehrgang ab Okt. in Darmstadt erinnern.
73 de Matthias
DH4FAW
----- Original Message -----
Subject: Weltweiter Funkverkehr jetzt für weitere 33 000 deutsche Funkamateure möglich
(BMWA) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit setzt die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2003 (Genf, 9. Juni bis 4. Juli 2003) im Bereich des Amateurfunkdienstes sofort um. Demnach werden in der Bundesrepublik Deutschland Morsetelegrafiekenntnisse als Zugangsvoraussetzung für die Nutzung von Kurzwellen-Frequenzbändern nicht mehr gefordert.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) wird bis zur Anpassung der deutschen Amateurfunkbestimmungen dulden, dass zusätzlich etwa 33 000 deutsche Funkamateure Kurzwellen- Frequenzbänder nutzen und somit weltweiten Funkverkehr durchführen können. Betriebsrechte der Amateurfunkzeugnisklasse 2 werden denen der Klasse 1 gleichgestellt. Somit dürfen auch Inhaber der Klasse 2 die für den Amateurfunkdienst in der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereiche unterhalb 30 MHz unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen nutzen. Diese Regelung gilt außerdem für ausländische Amateurfunkzeugnisinhaber mit vergleichbaren Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bei Besuchen in Deutschland.
Da die von dieser Regelung Begünstigten bisher nicht auf Kurzwellen-Frequenzbändern arbeiten konnten, wird darauf hingewiesen und darum gebeten, die neuen Möglichkeiten verantwortungsbewusst und unter
Berücksichtigung der entsprechenden internationalen Empfehlungen über Amateurfunk- Frequenzbandpläne zu nutzen. Aus diesem Grund ist dafür zunächst nur das personengebundene Rufzeichen zu verwenden. Sonderzuteilungen für den 50 MHz-Bereich und Betriebsrechte der Klasse 3 bleiben unberührt.
Diese Regelung gilt ab 15. August 2003. Sie trägt dem Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Rechnung, Regulierungshemmnisse auch im internationalen Vergleich abzubauen.
Die weiteren Einzelheiten veröffentlicht die Reg TP in ihrem Amtsblatt.
----- Original Message -----
22.08.2003 OV-Abend
Matthias konnte dreizehn Mitglieder und Gäste zum OV- Abend begrüßen. Eröffnet wurde der Abend mal wieder mit einer guten Nachricht: Unser SWL Klaus hat an diesem Freitag die DE-Prüfung bestanden, herzlichen Glückwunsch! Wie es so seine Art ist, geht er die Sache zügig an, und wir sind auf die nächsten Schritte gespannt!! Das anschließende Thema wird wohl auch weiterhin noch lange in aller Munde sein, und den ehemaligen “C-Lizenzlern” ein dickes Fell wachsen lassen müssen: Inhaber der Klasse 2 jetzt endgültig auf Kurzwelle.
In der Regelung für KW-Zugang der CEPT-Klasse 2 heißt es u.a.:
Betriebsrechte der Amateurfunkzeugnisklasse 2 werden der Klasse 1 gleichgestellt. Somit dürfen auch Inhaber der Klasse 2 die für den Amateurfunkdienst in der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereiche unterhalb 30 MHz unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen nutzen.
Vom DARC gibt es ein Info- Blatt, und
vom DARC- Verlag ein neues Sonderheft dazu: “Auf die Kurzwelle”
Es läuft ein Langzeit “Wellcome”- Contest unter dem Motto “Klasse 2 ist erstklassig” vom 15.08. bis 31.12.2003. Wer als Klasse 2-Inhaber ein Ausbildungsrufzeichen hat, darf damit wie bisher auf UKW ausbilden. Auf Kurzwelle darf mit dem DN- Call kein praktischer Funkbetrieb stattfinden, denn gemäß der Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wurde den Klasse 2- Inhabern nur genehmigt, mit dem personengebundenen Rufzeichen auf Kurzwelle zu funken.
Die Niederlande schließen sich dieser Regelung ab 01.09.2003 an. Nach ersten Berichten soll es mit der Akzeptanz auf den entsprechenden Bändern nicht so schlimm sein, wie zunächst angenommen. Schau`n mer mal.
Eine sehr interessante Vorführung -wie angekündigt- folgte: Es ging um das relativ neue ECHOLINK- Verfahren. Näher gebracht, erklärt und praktisch vorgeführt wurde es von Ralf (DH2FBL/F66). Diese Betriebsart erlaubt die Verbindung von Amateurfunk und Internet in verschiedenen Verfahren.
Echolink ist gegenüber den anderen VoIP-Verfahren sehr weit verbreitet, und ist auch relativ einfach zu handhaben. Ralf führte uns verschiedene QSO vor, u.a. stellte er eine Verbindung nach Toronto/ Canada her. Alles in allem war es eine sehr anschauliche und informative Vorstellung, die zum Abendausklang “beim Italiener” auch noch Gesprächsstoff lieferte.